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Urteil Duldungspflicht des Mieters zur Verbesserung der Mietsache
Schlagworte
Duldungspflicht des Mieters zur Verbesserung der Mietsache; Gasetagenheizung; Zentralheizung; Fernwärmeversorgung; Wohnwertverbesserung; Energieeinsparung
Leitsatz
Bei der Ersetzung einer gasbefeuerten Etagenheizung durch eine an die Fernwärmeversorgung angeschlossene Zentralheizung handelt es sich nicht um eine Maßnahme zur Verbesserung der gemieteten Räume, die der Mieter zu dulden hat.
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