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Urteil Berechnung der Kündigungsfrist
Schlagworte
Berechnung der Kündigungsfrist
Leitsatz
Für die Berechnung der Kündigungsfrist gem. § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auch diejenige Zeit, in der der jetzige Mieter auf Grund eines Mietvertrages seines früheren, Ehegatten die Wohnung berechtigt bewohnt hat, mit zu berücksichtigen.
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