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Urteil Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen
Schlagworte
Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Nebenkosten; Vergleichbarkeit/von Vergleichswohnungen (Mietpreis); Vergleichswohnungen/Bruttomiete; Zustimmung/zur Mieterhöhung; Vergleichswohnungen/Vergleichbarkeit (Mietpreis)
Leitsatz
Eine Mieterhöhung nach § 2 MHG ist unwirksam, wenn der Mietpreis der Vergleichswohnungen sämtliche Nebenkosten (außer Heizungs- und Warmwasserkosten) enthält, während bei der streitbefangenen Wohnung die Nebenkosten zusätzlich zum begehrten höheren Mietzins anfallen.
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