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Urteil Aufteilung der Kosten der Wohnwertverbesserung
Schlagworte
Aufteilung der Kosten der Wohnwertverbesserung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; wohnwertverbessernde Maßnahmen; Aufteilung der Kosten; Fernheizung, Röhrensystem; Etagenheizung
Leitsatz
Die Kosten für den Anschluß an die Fernheizung sind nach der beheizten Fläche der betroffenen Wohnungen umzulegen, auch wenn das Röhrensystem der an die Fernheizung angeschlossenen Wohnungen durch solche Wohnungen führt, die durch Nachtstromspeicherheizungen erwärmt werden.
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