Urteil Aufhebung des Mietverhältnisses
Schlagworte
Aufhebung des Mietverhältnisses; Kündigung - vorzeitige des Mieters; Mieterkündigung - vorzeitige; Aufhebung des Mietvertrages; befristetes Mietverhältnis - vorzeitige Kündigung; Mietpreisansprüche - bei vorzeitiger Kündigung des Mietverhältnisses durch Mieter
Leitsatz
1. Die maschinenschriftlich eingesetzte Befristung eines Mietverhältnisses geht den Formularklauseln über Kündigungsfristen vor.
2. Die Bestätigung des Vermieters über den Empfang der vorzeitigen Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses durch den Mieter stellt kein Einverständnis mit der vorzeitigen Aufhebung des Mietverhältnisses dar.
3. Die Aufforderung des Vermieters an den ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig kündigenden Mieter, die Schönheitsreparaturen durchzuführen, ist ebenfalls nicht als Annahme eines Angebotes des Mieters auf vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses anzusehen.
4. Der Vermieter kann sich aber dann nicht mehr auf den Fortbestand des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Zeit berufen, für die es eingegangen ist, wenn er den Mieter nach dessen vorzeitiger Kündigung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen mit Zusatz auffordert, der Mieter schulde diese "nach Beendigung des Mietverhältnisses" und außerdem noch vor Ablauf des befristeten Mietverhältnisses ein Beweissicherungsverfahren durchführen läßt.
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