Urteil Anfechtung des Preisstellenbescheides rechtfertigt keine Aussetzung des Rückforderungsrechtsstreits
Schlagworte
Anfechtung des Preisstellenbescheides rechtfertigt keine Aussetzung des Rückforderungsrechtsstreits; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Preisstellenverfahren; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Bestandskraft; Bindungswirkung; aufschiebende Wirkung
Leitsatz
1. Eine Aussetzung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO bis zum bestandskräftigen Abschluß eines eingeleiteten Preisstellenverfahrens ist nach der Einführung von § 18 Abs. 5 I. BMG nicht mehr geboten.
2. Mit der Einführung des § 18 Abs. 5 I. BMG hat der Gesetzgeber in Kauf genommen, daß der zunächst festgestellte Modernisierungszuschlag in späteren Verwaltungs- und/oder Verwaltungsgerichtsinstanzen abgeändert werden kann.
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