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Urteil Abschluß eines schriftlichen Mietvertrages
Schlagworte
Abschluß eines schriftlichen Mietvertrages; Vertragsangebote, Annahme Vertragsschluß
Leitsatz
Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht zustande gekommen, wenn der Vermieter die ihm vom Mieter unterschrieben übersandte Vertragsurkunde zwar unterzeichnet, sie aber dem Mieter nicht zurücksendet.
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