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  1. V ZR 286/18 - Vertretungsbefugnis des Verwalters im Prozess
    Leitsatz: a) Die gesetzliche Vertretungsbefugnis des Verwalters für die in einem Beschlussmängelverfahren beklagten Wohnungseigentümer erstreckt sich auf den Abschluss eines Prozessvergleichs. Hat der Verwalter mit der Prozessvertretung einen Rechtsanwalt beauftragt, kann er diesem eine verbindliche Weisung zum Abschluss eines Prozessvergleichs erteilen. b) Vertritt der Verwalter die Wohnungseigentümer in einem gegen sie gerichteten Beschlussmängelverfahren, können sie ihm im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss Weisungen für die Prozessführung erteilen. Hierzu gehört auch der Abschluss eines Prozessvergleichs. Abweichende Weisungen einzelner Wohnungseigentümer an den Verwalter sind unbeachtlich. c) Von der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nicht umfasst ist hingegen ein Beschluss, der es den Wohnungseigentümern untersagt, in dem Prozess für sich selbst aufzutreten und von dem Mehrheitsbeschluss abweichende Prozesshandlungen vorzunehmen. d) Die Vertretungsmacht des Verwalters und die Vollmacht des Rechtsanwalts für einen Wohnungseigentümer enden erst, wenn dieser dem Gericht die Selbstvertretung und die Kündigung des Mandatsverhältnisses in einer § 87 Abs. 1 ZPO genügenden Form mitgeteilt hat. e) Hat der Verwalter einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der in einem Beschlussmängelverfahren beklagten Wohnungseigentümer beauftragt, kann nur er dem Rechtsanwalt Weisungen für die Prozessführung erteilen und das Mandatsverhältnis beenden, solange er zur Vertretung der Wohnungseigentümer befugt ist.
    BGH
    18.10.2019
  2. V ZB 204/12 - Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines bei Restitution wiedereingetragenen Grundpfandrechts
    Leitsatz: Ob die Zehn-Jahres-Frist für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts auch für nach § 18 Abs. 1 Satz 1 VermG (i. d. bis zum 21. Juli 1992 geltenden Fassung) wieder eingetragene Grundpfandrechte gilt, bleibt offen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.11.2013
  3. V ZB 58/22 - Dingliches Vorkaufsrecht für Familienangehörige schlägt das des Mieters
    Leitsatz: Das dingliche Vorkaufsrecht genießt jedenfalls dann Vorrang vor dem Vorkaufsrecht des Mieters, wenn es von dem Eigentümer zugunsten eines Familienangehörigen i.S.v. § 577 Abs. 1 Satz 2 BGB bestellt wurde.
    BGH
    27.04.2023
  4. V ZB 8/22 - Voraussetzungen für die Beteiligungsstellung von Miteigentümern in der Tei-lungsversteigerung
    Leitsatz: ..., Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, ZfIR...
    BGH
    22.09.2022
  5. XII ZR 52/18 - Kein Mietvertragseintritt des Erwerbers beim Verkauf eines Grundstücks mit „Nutzungsgestattung“
    Leitsatz: Ist dem Mieter gestattet, ein im Eigentum des Vermieters stehendes weiteres Grundstück zu benutzen, das nicht Gegenstand des Mietvertrags ist, tritt bei einer späteren Veräußerung dieses Grundstücks der Erwerber nicht gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den Mietvertrag ein.
    BGH
    04.09.2019
  6. II ZR 101/02 - Stammeinlage, Darlehnsverpflichtung als -; Einlageschuld, Darlehnsverpflichtung als -
    Leitsatz: a) Eine für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zu freier Verfügung der Geschäftsführung liegt nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend als Darlehen an den Inferenten oder an ein mit ihm verbundenes Unternehmen zurückfließt. b) Eine spätere Tilgung der "Darlehensschuld" durch den Gesellschafter oder das mit ihm verbundene Unternehmen im Wege der Aufrechnung tilgt auch die Einlageschuld, soweit § 19 Abs. 2, 5 GmbHG nicht entgegensteht.
    BGH
    02.12.2002
  7. VIII ZR 238/18 - (Kündigungsfolge-) Schaden eines Mieters nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: ...- VIII ZR 339/04, GE 2006, 115 = BGHZ 165...
    BGH
    09.12.2020
  8. III ZR 159/15 - Annahmefähigkeit eines widerruflich fortbestehenden Angebots, betreuende Belehrung durch und erforderliche Rechtskenntnisse des Notars, Bindungsfristklauseln, Fortgeltungsklauseln
    Leitsatz: ..., Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 324...
    BGH
    21.01.2016
  9. III ZR 249/09 - Beratungsfehler eines Anlageberaters, unrichtige Auskunft eines Anlagevermittlers, Emissionsprospekt, fahrlässige Unkenntnis
    Leitsatz: Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.
    BGH
    08.07.2010
  10. III ZR 203/09 - Beginn der Verjährung bei mehrfacher Pflichtverletzung des Anlageberaters; Kapitalanlagen; Aufklärungsfehler; Beratungsfehler
    Leitsatz: ..., Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09...
    BGH
    22.07.2010