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Urteil Berliner Mietspiegel 2023 und 2024 als Schätzungsgrundlage
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 2023 und 2024 als Schätzungsgrundlage
Leitsatz
Für die Feststellung eines Verstoßes gegen die Mietenbegrenzungsverordnung kann der Berliner Mietspiegel 2023 und 2024 herangezogen werden; zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete muss auch bei Wohnungen im Bereich des Potsdamer Platzes kein Sachverständigengutachten eingeholt werden. (Leitsatz der Redaktion)
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