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  1. VG 26 A 748.92 - Verbundenheit; Gesamtvollstreckung; Verwalter; Treuhandanstalt; Parteienvermögen
    Leitsatz: 1. Zum Begriff der "Verbundenheit". 2. Der nach der Gesamtvollstreckungsordnung gerichtlich bestellte Verwalter über das Vermögen einer durch § 20 b des Parteiengesetzes der DDR (PartG-DDR) erfaßten juristischen Person verdrängt grundsätzlich die Treuhandanstalt in der Ausübung der ihr durch § 20 b Abs. 2 PartG DDR übertragenen treuhänderischen Befugnisse.
    VG Berlin
    07.12.1992
  2. BVerwG 7 C 5.93 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Treuhandanstalt; Unternehmensrückgabe; Betriebsteile; Unternehmensreste; Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens; staatliche Beteiligung; Einlage; Kaufpreis; Ablösungsbetrag; Entschädigungsminderung
    Leitsatz: 1. Die Treuhandanstalt ist bei der Rückgabe von Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, auch dann Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VermG), wenn der Rückgabeanspruch lediglich Betriebsteile oder Unternehmensreste der Gesellschaft betrifft. 2. Einzelne Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens können nach § 6 Abs. 6 a VermG nur auf den geschädigten Rechtsträger des Unternehmens als Berechtigten (§ 6 Abs. 1 a Sätze 1 und 2 VermG) und nicht auf dessen Gesellschafter oder Mitglieder zurückübertragen werden. 3. Auch bei der Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG ist eine staatliche Beteiligung nach Maßgabe des § 6 Abs. 5 c VermG, § 16 URüV zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Rückzahlung einer beim Erwerb der Beteiligung erbrachten Einlage oder Vergütung; § 8 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 URüV ist insoweit nicht anwendbar. 4. Ein anläßlich der Schädigung des Unternehmens erhaltener Kaufpreis oder Ablösungsbetrag ist nicht bei der Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG zurückzuzahlen, sondern erst im Rahmen eines späteren Entschädigungsverfahrens entschädigungsmindernd zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 7 Sätze 1 und 2 VermG).
    BVerwG
    17.12.1993
  3. BVerwG 7 C 39.93 - Ermittlung der Überschuldung des Eigentümers eines DDR-Miethauses nach der Beleihungsgrenze gemäß "Mittelwert"
    Leitsatz: 1. Der Begriff "eingetretene" Überschuldung in § 1 Abs. 2 VermG a. F. erfaßt auch den Fall einer "unmittelbar bevorstehenden" Überschuldung im Sinne der späteren klarstellenden Änderung dieser Vorschrift (im Anschluß an BVerwG 94, 16). 2. Der für die Feststellung einer Überschuldung maßgebliche Zeitwert der Immobilie ist der Wert, zu dem sie im Wege einer Beleihung für eine Verschuldung hätte eingesetzt werden können (Beleihungswert). 3. Bei der Ermittlung der Beleihungsgrenze ist grundsätzlich das Mittelwertverfahren (das Mittel zwischen Sachwert und Ertragswert) anzuwenden. 4. Zu den auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten können auch die Aufwendungen für notwendige Instandsetzungsarbeiten gehören, die der Eigentümer aus einem sonstigen Vermögen finanziert hat. Voraussetzung ist, daß der Einsatz dieser Eigenmittel nach Anlaß, Art und Umfang mit der Aufnahme eines Immobilienkredits vergleichbar ist. 5. Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung, die vom Eigentümer selbst (sogenannte Eigenleistungen) oder im Rahmen sogenannter Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden, dürfen bei der Feststellung einer Überschuldung nicht berücksichtigt werden. 6. Maßgeblich für die Beurteilung der unaufschiebbaren Notwendigkeit von Instandsetzungsarbeiten ist die Sicht eines verständigen Hauseigentümers in der DDR. Eine Maßnahme ist deshalb nicht erst unmittelbar vor Eintritt der Unbewohnbarkeit als notwendig anzuerkennen. 7. Modernisierungsmaßnahmen gehören grundsätzlich nicht zum notwendigen Instandsetzungsbedarf.
    BVerwG
    16.03.1995
  4. 26 C 65/97 - Verkehrsgenehmigung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nutzungen; Herausgabe; Nutzungsherausgabe; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Verkaufsgesetz
    Leitsatz: Ist der auf der Grundlage des Verkaufsgesetzes mit dem Mieter des Wohngrundstücks unter Aufhebung des Mietvertrags zustande gekommene Kaufvertrag wegen Verweigerung der Verkehrsgenehmigung unwirksam, so richtet sich der Umfang der vom Besitzer herauszugebenden Nutzungen nach einem zulässigen Mietpreis unter Berücksichtigung der gegenüber einem Mietvertragsverhältnis verminderten Leistungspflichten des Herausgabeberechtigten.
    AG Potsdam
    18.09.1997
  5. XI ZR 36/98 - Funktionsnachfolger der Sparkassen bei Grundpfandrechten; Aufbaudarlehen; Haftung für rückständige Zinsen
    Leitsatz: a) Grundstücke in der ehemaligen DDR haften aus Grundpfandrechten, die von einem staatlichen Verwalter bestellt worden sind, in dem durch Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen festgestellten Umfang einer noch bestehenden Bereicherung; eine Haftung für rückständige Zinsen, die während der staatlichen Verwaltung aufgelaufen sind, besteht nicht. b) Funktionsnachfolger der Sparkassen der ehemaligen DDR als Teile der volkseigenen Wirtschaft sind in bezug auf das Verwaltungsvermögen nach Art. 21 des Einigungsvertrages die durch Ländergesetze bestimmten öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. c) Die Leistung eines Schuldners unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Änderung der den Gläubiger treffenden Beweislast ist keine Erfüllung.
    BGH
    06.10.1998
  6. VerfGH 7/01 - Gerichtliche Geltendmachung von Sollvorschüssen nach Abrechnungsreife; Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: ...verlangt werden (a. A. LG Berlin, ZK 62, 65, 67...
    VerfGH Berlin
    11.10.2001
  7. 65 S 132/01 - Mieterhöhungserklärung; Zugang von Willenserklärungen durch Einwurf in Hausbriefkasten nach 16.00 Uhr
    Urteil: ...Das LG Berlin, ZK 65, Einzelrichterin...
    LG Berlin
    13.11.2001
  8. V ZB 36/01 - Erforderliche Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen
    Leitsatz: a) Für die gemäß § 45 Abs. 1 WEG befristeten Rechtsmittel in Wohnungseigentumssachen ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung. b) Zu belehren ist in schriftlicher Form über das Rechtsmittel selbst, über einzuhaltende Form- und Fristerfordernisse sowie über die Gerichte, bei denen das Rechtsmittel einzulegen ist. c) Unterbleibt die erforderliche Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen, so steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen. d) Ist der Belehrungsmangel im Einzelfall für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden, so ist bei Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers - entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 44 Satz 2 StPO - unwiderlegbar zu vermuten.
    BGH
    02.05.2002
  9. 8 D 25/99. G - Bodenordnungsverfahren; Teilnehmergemeinschaft; Wegeausbau; Ausbaukosten; Kostenverteilung; Beitragsmaßstab
    Leitsatz: Auch in Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entsteht nach den über § 63 Abs. 2 LwAnpG sinngemäß anzuwendenden Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (hier: §§ 16 ff. FlurbG) eine Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
    BrdbgOVG
    26.09.2002
  10. BVerwG 5 C 10.05 - Anschlußförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von Verwaltungsakten durch Revisionsgericht; Aufwendungshilfen im sozialen Wohnungsbau (Berlin); kein Eigentumsschutz für Option auf Subventionierung; Sperrung von Haushaltsmitteln; Einstellung von Subventionierung; Förderung von sozialem Wohnungsbau; Festlegung von Stichtagen in Verwaltungsvorschriften; kein Vertrauensschutz in Fortbestand von Subventionen
    Leitsatz: ...an BVerwG, a.a.O. S. 227); gerade auch im...
    BVerwG
    11.05.2006