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5 C 208/17 - Aufstellen eines Pavillons im Vorgarten als vertragswidrige NutzungLeitsatz: 1. Das Aufstellen eines Pavillons im Vorgarten ist eine bauliche Veränderung, die als ästhetische Beeinträchtigung vom Vermieter nicht geduldet werden muss.2. Der Unterlassungsanspruch des Vermieters ist jedenfalls dann nicht treuwidrig, wenn der Pavillon als bauliche Anlage gegen materielles Baurecht verstößt.3. Auch eine Duldung über einen längeren Zeitraum führt nicht zu einer Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs, wenn schutzwürdige Interessen des Mieters nicht erkennbar sind und der Vermieter befürchten muss, Adressat einer Ordnungsverfügung der Baubehörde zu werden.(Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg05.02.2018
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VIII ZR 162/09 - Unwirksame Preisklausel in Gasverträgen mit Endverbrauchern; Normsonderkunden; Preisanpassung; PreisänderungsrechtUrteil: ...2013 (Rs. C-92/11 - RWE Vertrieb...BGH31.07.2013