« zurück zur Suche

Urteil Aufstellen eines Pavillons im Vorgarten als vertragswidrige Nutzung


Schlagworte

Aufstellen eines Pavillons im Vorgarten als vertragswidrige Nutzung

Leitsätze

1. Das Aufstellen eines Pavillons im Vorgarten ist eine bauliche Veränderung, die als ästhetische Beeinträchtigung vom Vermieter nicht geduldet werden muss.

2. Der Unterlassungsanspruch des Vermieters ist jedenfalls dann nicht treuwidrig, wenn der Pavillon als bauliche Anlage gegen materielles Baurecht verstößt.

3. Auch eine Duldung über einen längeren Zeitraum führt nicht zu einer Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs, wenn schutzwürdige Interessen des Mieters nicht erkennbar sind und der Vermieter befürchten muss, Adressat einer Ordnungsverfügung der Baubehörde zu werden.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.