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  1. 5 C 208/17 - Aufstellen eines Pavillons im Vorgarten als vertragswidrige Nutzung
    Leitsatz: 1. Das Aufstellen eines Pavillons im Vorgarten ist eine bauliche Veränderung, die als ästhetische Beeinträchtigung vom Vermieter nicht geduldet werden muss.2. Der Unterlassungsanspruch des Vermieters ist jedenfalls dann nicht treuwidrig, wenn der Pavillon als bauliche Anlage gegen materielles Baurecht verstößt.3. Auch eine Duldung über einen längeren Zeitraum führt nicht zu einer Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs, wenn schutzwürdige Interessen des Mieters nicht erkennbar sind und der Vermieter befürchten muss, Adressat einer Ordnungsverfügung der Baubehörde zu werden.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    05.02.2018
  2. VIII ZR 162/09 - Unwirksame Preisklausel in Gasverträgen mit Endverbrauchern; Normsonderkunden; Preisanpassung; Preisänderungsrecht
    Urteil: ...2013 (Rs. C-92/11 - RWE Vertrieb...
    BGH
    31.07.2013

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