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Urteil Anwaltsbeauftragung am Sitz des Verwalters
Schlagworte
Anwaltsbeauftragung am Sitz des Verwalters
Leitsatz
Eine GdWE darf einen Rechtsanwalt am Ort des Sitzes ihres Verwalters beauftragen, insoweit dem Rechtsanwalt entstehende Reisekosten zum Gerichtstermin sind notwendig i.S.v. § 91 ZPO.
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