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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 384)

  1. 21 C 81/90 - Mietermodernisierungsanspruch; Breitbandkabelanschluss
    Leitsatz: Kein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter darauf, daß der Kabel-Service Berlin GmbH & Co. KG die Zustimmung zur Verlegung eines Breitbandkabelanschlusses erteilt wird.
    AG Wedding
    19.09.1990
  2. 19 C 349.89 - Kleinreparaturklausel
    Leitsatz: Eine Klausel in einem Mietvertrag über die Beteiligung des Mieters an Reparaturkosten ist unwirksam, wenn sie den Betrag von 100 DM überschreitet und die Festsetzung eines Höchstbetrages für mehrere Reparaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes fehlt.
    AG Wedding
    18.01.1990
  3. 18 C 367/89 - Räumungsfristverlängerung; Bindung des Gericht an Verzicht auf Fristverlängerung
    Leitsatz: Das Gericht ist an einen wirksamen Verzicht auf Fristverlängerung in einem Räumungsvergleich gebunden.
    AG Wedding
    20.03.1990
  4. 11 C 577/89 - Mietermodernisierung; Parabolantenne; Informationsfreiheit
    Leitsatz: Kein Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne.
    AG Wedding
    06.03.1990
  5. 11 C 115/88 - Kautonsrückzahlung bei Vermieterwechsel
    Leitsatz: Zum Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution bei mehrfachem Vermieterwechsel.
    AG Wedding
    15.05.1990
  6. IV ZR 342/88 - Feuerversicherung; Rückgriff; Mieter; Pächter; Brandversicherer; Versicherer
    Leitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Feuerversicherer des Eigentümers gegen den Mieter oder Pächter des versicherten Gebäudes Rückgriff nehmen kann.
    BGH
    07.03.1990
  7. V ZR 58/89 - Geräuschimmissionen; Geräuschbelästigung; Lärm; LAI-Hinweise; Freizeitanlagen; Volksfestlärm; Wesentlichkeit; Erheblichkeit; Lärmschutzverordnung; Nachbar; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Duldungspflichten; Ortsüblichkeit
    Leitsatz: a) Wesentliche Geräuschimmissionen im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB sind identisch mit den erheblichen Geräuschbelästigungen und damit schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG. b) Die "Hinweise zur Beurteilung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräusche" (sog. LAI-Hinweise vgl. NVWZ 1988, 135) können den Gerichten als Entscheidungshilfe bei der Beurteilung von Volksfestlärm dienen. c) Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit von Volksfestlärm können gesetzliche Wertungen (hier: LärmschutzVO in Rheinland-Pfalz) nicht unberücksichtigt bleiben. d) Hat der Tatrichter auf der Grundlage eines bestimmten Sachverhalts (Zahl der Feste, Öffnungszeit, entwickelte Lautstärke) eine wesentliche Lärmbeeinträchtigung festgestellt, dann ist es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, durch Beschränkung in der Zahl der Feste mit bestimmten Öffnungszeiten oder sonstigen Auflagen das zulässige Maß der Lärmimmission festzulegen. e) Zur Frage der Ortsüblichkeit von Volksfestlärm. f) Der Nachbar von Volksfesten hat grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses keine über § 906 Abs. 1 BGB hinausgehenden Duldungspflichten.
    BGH
    23.03.1990
  8. VI ZR 354/88 - Schutzwirkung; Vertrag mit Schutzwirkung; Bauvertrag; Wasserschäden; Schadensersatz; Sicherungspflichten; Bauhandwerker; Bauunternehmer; Mitverschulden; Haftung
    Leitsatz: 1. Der Bauunternehmer, der ein Haus vorwerfbar mangelhaft errichtet und dadurch Wasserschäden an Sachen eines Mieters auslöst, kann diesem aus unerlaubter Handlung zum Schadensersatz verpflichtet sein (Fortführung des Senatsurteils v. 28. Oktober 1980 - VI ZR 254/85 - VersR 1987, 159). 2. Zur Mitverantwortung des Mieters in solchen Fällen.
    BGH
    13.02.1990
  9. V ZR 139/88 - Heimgesetz; Heim; Heimbewohner; Austauschvertrag; Heimvertrag; Nichtigkeit; Grundstücksüberlassungsvertrag
    Leitsatz: a) Die nach § 14 Abs. 2 HeimG untersagten Verträge zwischen Heimpersonal und Heiminsassen sind nichtig. Auch in einem Austauschvertrag kann ein verbotswidriger Vermögensvorteil liegen, wenn Leistung und Gegenleistung in einem Mißverhältnis stehen. b) Das Verbot des § 14 Abs. 2 HeimG besteht nicht nur im Hinblick auf künftige Leistungen, sondern bezieht sich ganz allgemein auf die nach dem Heimvertrag geschuldeten Leistungen. c) Für die in Verträgen zwischen Heimpersonal und Heiminsassen versprochenen oder gewährten Vermögensvorteile wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, daß sie in Zusammenhang mit Heimleistungen stehen.
    BGH
    09.02.1990
  10. VIII ZR 116/89 - Minderung; Mietminderung; Vorenthaltung der Mietsache; Software; Nutzungsentschädigung; Kalkulationsprogramm
    Leitsatz: Zur Frage des Fortbestehens einer vertraglich vereinbarten Minderung des Mietzinses auch für die Zeit der Vorenthaltung der Mietsache (im Anschluß an Senatsurteil v. 7. Dezember 1960 - VIII ZR 16/60 = WPM 1961, 455 f. = NJW 1961, 916 f.).
    BGH
    21.02.1990