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Urteil Kleinreparaturklausel
Schlagworte
Kleinreparaturklausel
Leitsatz
Eine Klausel in einem Mietvertrag über die Beteiligung des Mieters an Reparaturkosten ist unwirksam, wenn sie den Betrag von 100 DM überschreitet und die Festsetzung eines Höchstbetrages für mehrere Reparaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes fehlt.
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