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  1. 6 C 244/89 - Kappungsgrenze; Ausgangsmiete; Stichtagsmiete; Mieterhöhung für früher preisgebundenen Berliner Altbau; Auskunftsanspruch
    Leitsatz: "Bisheriger Mietzins" im Sinne des § 3 GVW ist der zuletzt vereinbarte oder durch eine begründete Mieterhöhungserklärung angehobene Mietzins, nicht der zuletzt preisrechtlich zulässige.
    AG Neukölln
    25.01.1990
  2. 9 C 74/90 - Leerstandsmodernisierung; Modernisierungszuschlag; Umgehung der Kappungsgrenze
    Leitsatz: Die Kappungsgrenze des § 3 GVW darf im Hinblick auf § 3 MHG nicht dadurch umgangen werden, daß Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, wenn eine Wohnung nicht vermietet ist. Deshalb muß der Vermieter im Falle einer Neuvermietung den Modernisierungszuschlag begründen und belegen können.
    AG Neukölln
    11.05.1990
  3. 7 C 279/90 - Staffelmiete; Kappungssgrenze; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Die Kappungsgrenze des § 3 Abs. 1 GVW gilt bei einem Staffelmietvertrag lediglich für die erste Stufe, während für die folgenden Stufen die Staffelmiete nur durch das Verbot des Mietwuchers (§ 302 a StGB) und der Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) begrenzt ist.
    AG Neukölln
    09.08.1990
  4. - 15 C 530/89 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegelmiete als offenkundige Tatsache
    Leitsatz: Die Höhe der Vergleichsmiete ist durch den Altbau-Mietspiegel 1990 nach statistisch wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt und veröffentlicht worden und deshalb eine offenkundige Tatsache i.S.d. § 291 ZPO, die keines Beweises bedarf; der Berliner Mietspiegel 1990 kann im Wege des Freibeweises auch für schon 1989 (hier: April 1989) gestellte Mieterhöhungsverlangen herangezogen werden.
    AG Neukölln
    09.01.1990
  5. 14 C 174/90 - Gebrauchsüberlassung an (Stief-)Sohn der Ehefrau
    Leitsatz: Nimmt der Mieter den (Stief-)Sohn seiner Ehefrau in die Mietwohnung auf, ist dies jedenfalls dann eine unzulässige Gebrauchsüberlassung, wenn die Ehefrau selbst nicht in dieser Wohnung wohnt.
    AG Neukölln
    05.07.1990
  6. 30 C 1 1/90 - Renovierung; Überstreichen; Rauhfasertapete; Kostenklausel; Schönheitsreparaturen; Neutapezierung
    Leitsatz: Eine Vertragsbestimmung, die dem zur Renovierung bei Auszug verpflichteten Mieter auferlegt, bei möglichem Überstreichen von Rauhfasertapeten einen anteiligen Betrag für eine spätere durchzuführende Neutapezierung zu zahlen, ist gem. § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz zumindest dann unwirksam, wenn im Mietvertrag gleichzeitig vereinbart wurde, daß sich die Verpflichtung des Mieters zur Renovierung auch auf ein Tapezieren erstreckt.
    AG Neuss
    28.02.1990
  7. 10 C 3960/89 - Eigentumswechsel; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; gewillkürte Prozeßstandschaft; Aktivlegitimation
    Leitsatz: Die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung kann nicht der frühere Eigentümer in gewillkürter Prozeßstandschaft führen.
    AG Regensburg
    18.01.1990
  8. 8 C 1430/89 - Mietminderung; Minderung; Zugluft; Windfang; undichtes Dach
    Leitsatz: Zuglufterscheinungen wegen eines fehlerhaften Windfanges in der Mietwohnung rechtfertigen wegen erhöhter Heizaufwendungen und Einschränkungen für das Wohlbefinden eine Mietminderung.
    AG Reutlingen
    28.02.1990
  9. 15 C 245/90 - Modernisierung; Doppelisolierglasfenster; Duldungspflicht; Wertverbesserung; Energieeinsparung; Wärmedämmung ,
    Leitsatz: Zur Duldung des Mieters auf Einbau eines Doppelisolierglasfensters.
    AG Schöneberg
    29.06.1990
  10. 15 C 676/89 - Eigenbedarfskündigung; Ersatzwohnraum; Härteklausel; Räumungsbegehren
    Leitsatz: Eigenbedarfskündigung in Berlin derzeit nicht durchsetzbar, weil an-gemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
    AG Schöneberg
    09.02.1990