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6 C 244/89 - Kappungsgrenze; Ausgangsmiete; Stichtagsmiete; Mieterhöhung für früher preisgebundenen Berliner Altbau; AuskunftsanspruchLeitsatz: "Bisheriger Mietzins" im Sinne des § 3 GVW ist der zuletzt vereinbarte oder durch eine begründete Mieterhöhungserklärung angehobene Mietzins, nicht der zuletzt preisrechtlich zulässige.AG Neukölln25.01.1990
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9 C 74/90 - Leerstandsmodernisierung; Modernisierungszuschlag; Umgehung der KappungsgrenzeLeitsatz: Die Kappungsgrenze des § 3 GVW darf im Hinblick auf § 3 MHG nicht dadurch umgangen werden, daß Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden, wenn eine Wohnung nicht vermietet ist. Deshalb muß der Vermieter im Falle einer Neuvermietung den Modernisierungszuschlag begründen und belegen können.AG Neukölln11.05.1990
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7 C 279/90 - Staffelmiete; Kappungssgrenze; MietpreisüberhöhungLeitsatz: Die Kappungsgrenze des § 3 Abs. 1 GVW gilt bei einem Staffelmietvertrag lediglich für die erste Stufe, während für die folgenden Stufen die Staffelmiete nur durch das Verbot des Mietwuchers (§ 302 a StGB) und der Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG) begrenzt ist.AG Neukölln09.08.1990
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- 15 C 530/89 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegelmiete als offenkundige TatsacheLeitsatz: Die Höhe der Vergleichsmiete ist durch den Altbau-Mietspiegel 1990 nach statistisch wissenschaftlichen Grundsätzen ermittelt und veröffentlicht worden und deshalb eine offenkundige Tatsache i.S.d. § 291 ZPO, die keines Beweises bedarf; der Berliner Mietspiegel 1990 kann im Wege des Freibeweises auch für schon 1989 (hier: April 1989) gestellte Mieterhöhungsverlangen herangezogen werden.AG Neukölln09.01.1990
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14 C 174/90 - Gebrauchsüberlassung an (Stief-)Sohn der EhefrauLeitsatz: Nimmt der Mieter den (Stief-)Sohn seiner Ehefrau in die Mietwohnung auf, ist dies jedenfalls dann eine unzulässige Gebrauchsüberlassung, wenn die Ehefrau selbst nicht in dieser Wohnung wohnt.AG Neukölln05.07.1990
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30 C 1 1/90 - Renovierung; Überstreichen; Rauhfasertapete; Kostenklausel; Schönheitsreparaturen; NeutapezierungLeitsatz: Eine Vertragsbestimmung, die dem zur Renovierung bei Auszug verpflichteten Mieter auferlegt, bei möglichem Überstreichen von Rauhfasertapeten einen anteiligen Betrag für eine spätere durchzuführende Neutapezierung zu zahlen, ist gem. § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz zumindest dann unwirksam, wenn im Mietvertrag gleichzeitig vereinbart wurde, daß sich die Verpflichtung des Mieters zur Renovierung auch auf ein Tapezieren erstreckt.AG Neuss28.02.1990
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10 C 3960/89 - Eigentumswechsel; Zustimmungsklage; Mieterhöhung; gewillkürte Prozeßstandschaft; AktivlegitimationLeitsatz: Die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung kann nicht der frühere Eigentümer in gewillkürter Prozeßstandschaft führen.AG Regensburg18.01.1990
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8 C 1430/89 - Mietminderung; Minderung; Zugluft; Windfang; undichtes DachLeitsatz: Zuglufterscheinungen wegen eines fehlerhaften Windfanges in der Mietwohnung rechtfertigen wegen erhöhter Heizaufwendungen und Einschränkungen für das Wohlbefinden eine Mietminderung.AG Reutlingen28.02.1990
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15 C 245/90 - Modernisierung; Doppelisolierglasfenster; Duldungspflicht; Wertverbesserung; Energieeinsparung; Wärmedämmung ,Leitsatz: Zur Duldung des Mieters auf Einbau eines Doppelisolierglasfensters.AG Schöneberg29.06.1990
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15 C 676/89 - Eigenbedarfskündigung; Ersatzwohnraum; Härteklausel; RäumungsbegehrenLeitsatz: Eigenbedarfskündigung in Berlin derzeit nicht durchsetzbar, weil an-gemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.AG Schöneberg09.02.1990