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Urteil Gebrauchsüberlassung an (Stief-)Sohn der Ehefrau
Schlagworte
Gebrauchsüberlassung an (Stief-)Sohn der Ehefrau
Leitsatz
Nimmt der Mieter den (Stief-)Sohn seiner Ehefrau in die Mietwohnung auf, ist dies jedenfalls dann eine unzulässige Gebrauchsüberlassung, wenn die Ehefrau selbst nicht in dieser Wohnung wohnt.
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