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Urteil Wohnungsumwandlung
Schlagworte
Wohnungsumwandlung; Wohnzweckeignung; Wohnungsbau
Leitsatz
Allein der Umstand, daß die Toilettenräume sich nicht innerhalb, son-dern außerhalb der Wohnung befinden, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Annahme, daß die Wohnräume nicht mehr zu Wohnzwecken geeignet sind (§ 17. II. WoBauG).
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