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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Verwalterbestellung; ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz
Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, einen Verwalter erneut zu bestellen, der wenige Monate vor dem Bestellungsbeschluß durch bestandskräftigen Eigentümerbeschluß wegen grober Pflichtverstöße mit sofortiger Wirkung aus dem Verwalteramt entlassen worden war. (Leitsatz der Redaktion)
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