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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Aktivlegimitation des Einzeleigentümers für Gemeinschaftsansprüche gegen Verwalter; Auskunftsanspruch des Einzeleigentümers gegen Verwalter
Leitsätze
1. Den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehende Ansprüche gegen den Verwalter kann ein einzelner Wohnungseigentümer gerichtlich nur aufgrund eines Eigentümerbeschlusses geltend machen.
2. Ein Auskunftsanspruch gegen den Verwalter steht dem einzelnen Wohnungseigentümer nur insoweit zu, als die Wohnungseigentümer von diesem Recht keinen Gebrauch machen.
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