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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Verwalterbestellung; Verwaltervertrag
Leitsatz
In dem Beschluß der Wohnungseigentümer über die erneute Bestellung einer Person zum Verwalter liegt, wenn der Verwalter ein Angebot auf Abschluß eines Verwaltervertrages bereits unterbreitet hat, in der Regel zugleich die Annahme dieses Angebots.
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