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Urteil Wirksame Formularklausel in Mietaufhebungsvertrag
Schlagworte
Wirksame Formularklausel in Mietaufhebungsvertrag; Pauschalabgeltung
Leitsatz
In einem auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Mietaufhebungsvertrag über Wohnraum ist folgende Formularklausel wirksam: "Für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand Ihrer vorzeitigen Vertragsauflösung bezahlen Sie eine Pauschalabgeltung in Höhe von einer Monatsmiete - netto/kalt - ohne besonderen Nachweis des Vermieters."
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