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Urteil Verwirkung
Schlagworte
Verwirkung; Betriebskosten; Nebenkostenansprüche; Umstandsmoment; Zeitmoment; Mietsicherung; Bürgschaftsurkunde
Leitsätze
1. Bei beendeten Mietverhältnissen ist das Zeitmoment im Rahmen der Verwirkung von Nebenkostenansprüchen regelmäßig kürzer zu fassen als bei bestehenden Mietverhältnissen.
2. Das für die Verwirkung von Nebenkosten erforderliche Umstandsmoment liegt vor, wenn der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter vorbehaltlos dessen der Mietsicherung dienende Originalbürgschaftsurkunde übersendet.
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