« zurück zur Suche

Urteil Verkehrssicherungspflicht


Schlagworte

Verkehrssicherungspflicht; Schneebeseitigung

Leitsatz

Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Berliner Straßenreinigungsgesetz, wonach tagsüber auf Gehwegen bis 20.00 Uhr Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, Schnee- und Eisglätte unverzüglich nach ihrem Entstehen zu bekämpfen ist, wird in ihrer Tragweite nur durch die Erfordernisse der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht begrenzt; die Bestimmung bedeutet, daß mit der Schneebeseitigung nicht so lange gewartet werden darf, bis jeglicher Schneefall, also auch das Niedergehen von Schneegeriesel oder von nur noch wenigen Schneeflocken, aufgehört hat. Die Beseitigung hat vielmehr bereits dann einzusetzen, wenn der Schneefall nur noch unerheblich andauert und soweit beendet ist, daß geräumte Flächen nicht alsbald wieder gefährlich oder glättebildend mit Schnee bedeckt werden.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.