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Urteil Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
Untervermietungserlaubnis; Stiefkind
Leitsätze
1. Grundsätzlich begründet der Wunsch des Mieters, ein minderjähri-ges Stiefkind in die Wohnung aufzunehmen, einen Anspruch auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis.
2. War das Stiefkind jedoch bereits erwachsen, als das Stiefkindverhältnis zum Mieter durch dessen Heirat mit der leiblichen Mutter des Kindes entstand, besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Stiefkindes in die Wohnung.
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