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Urteil Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
Untervermietungserlaubnis; Untermieterbenennung; Vollstreckungstitel
Leitsätze
1. Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung setzt voraus, daß der Untermieter konkret benannt worden ist.
2. Kein vollstreckungsfähiger Inhalt eines Urteils gem. § 894 ZPO, das von einer Bedingung abhängt.
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