« zurück zur Suche
Urteil Stichtagsmiete
Schlagworte
Stichtagsmiete; Auskunftsanspruch
Leitsätze
1. "Bisheriger" Mietzins im Sinne des § 3 GVW ist der am 31. Dezember 1987 preisrechtlich zulässige Mietzins.
2. Der Mieter hat einen Auskunftsanspruch über die Zusammensetzung der Stichtagsmiete vom 1. Januar 1979.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat