« zurück zur Suche
Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Überstreichen von Mustertapeten; Heiztemperaturklausel
Leitsätze
1. Während des Mietverhältnisses ist es dem Mieter für die Ausführung von Schönheitsreparaturen auch gestattet, Mustertapeten zu überstreichen.
2. Anspruch des Mieters auf Erwärmung der Räume während der Heizperiode von 8 - 22 Uhr auf 20 Grad Celsius auch durch anderweitige Vertragsklausel nicht ausgeschlossen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat