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Urteil Räumungsfrist
Schlagworte
Räumungsfrist; Beschluß; Bewilligungsbeschluß; Beschwerdegericht; Aufhebung; Schadensersatz; verspätete Rückgabe
Leitsatz
Der Mieter kann auf die Richtigkeit eines ihm Räumungsfrist bewilligenden Beschlusses vertrauen. Wird dieser vom Beschwerdegericht aufgehoben, haftet der Mieter auf Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe der Wohnung nur, soweit Schäden nach der Zustellung des Beschlusses des Beschwerdegerichts entstehen.
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