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Urteil Preisbindung
Schlagworte
Preisbindung; Ausgangsmiete; Mieterhöhungsverlangen; Kapitalkostensteigerungen; Kappungsgrenze
Leitsatz
Entfällt bei einer bislang preisgebundenen Wohnung infolge Rückzahlung öffentlicher Darlehn die Preisbindung, so sind bei der Berechnung der Ausgangsmiete für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG und die dort vorgesehene "Kappungsgrenze" des § 2 Abs. 1 Ziffer 3 MHG die während der Preisbindung wegen Kapitalkostensteigerungen vorgenommenen Mietzinserhöhungen nicht abzuziehen; § 5 Abs. 3 Satz 2 MHG ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.
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