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Urteil Ordnungswidrig
Schlagworte
Ordnungswidrig; Lärm; Lärmbelästigung; Graupapagei; Pfeifen; Tier
Leitsatz
Das schrille, über Stunden andauernde Pfeifen eines Graupapageis, der in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in reiner Wohngegend gehalten wird, übersteigt die in einer solchen Gegend ortsübliche Lärmbelästigung durch Tiere erheblich und braucht nicht hingenommen zu werden.
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