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Urteil Option
Schlagworte
Option; Mietvertragsverlängerung; Verlängerungsoption; Verlängerungsform
Leitsatz
Wird eine Option zur einmaligen Verlängerung des Mietverhältnisses um mehr als ein Jahr mündlich ausgeübt, so verlängert sich das Mietverhältnis wegen § 566 BGB auf unbestimmte Zeit.
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