« zurück zur Suche
Urteil Mietvertrag
Schlagworte
Mietvertrag; Anfechtung; Ursachenzusammenhang; Haustürwiderruf
Leitsätze
1. Der Mieter kann einen Mietvertrag nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn er den zuvor mit dem Vermieter ausgehandelten Mietvertrag ungelesen unterschreibt.
2. Das Haustürwiderrufgesetz findet keine Anwendung auf Mietverträge über Wohnraum.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat