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Urteil Mietspiegel
Schlagworte
Mietspiegel; Zustimmungsverlangen; Mieterhöhung; neuer Mietenspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete
Leitsatz
Die zum Zeitpunkt der Abgabe des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete wird aus dem vorherigen Mietspiegel ermittelt, auch wenn zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung die Werte eines neuen Mietspiegels veröffentlicht waren.
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