Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; laufende Aufwendungen für Modernisierungskosten
Leitsatz
Es soll ein Rechtsentscheid des Kammergerichts über folgende Fra-ge herbeigeführt werden:
Sind zur Auslegung des Begriffes der "laufenden Aufwendungen" im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG die Vorschriften über die Kostenmiete gemäß §§ 8, 8 a, 8 b WoBindG, §§ 18 bis 29 der Zweiten Be rechnungsverordnung, insbesondere betreffend die Kapitalkosten (§§ 19 ff. II. BV) einschließlich des fiktiven Kostenansatzes für Eigenkapitalkosten (§ 20 II. BV), sowie die Abschreibung (§ 25 II. BV), In standhaltungskosten (§ 28 II. BV) und Mietausfallwagnis (§ 29 II. BV) in vollem Umfang auch insoweit anzuwenden, als sie die Kostenansätze auf Kosten der Modernisierung beziehen und bei der Umlage der Modernisierungskosten nach § 3 MHG nicht zu berücksichtigen wären?
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