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Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Wohnungsbesichtigung durch Vermieter; Ankündigungsfrist
Leitsatz
Bei dringendem Anlaß darf der Mieter die Besichtigung einer Schadensstelle in seiner Wohnung nicht ablehnen, sofern der Vermieter seine Absicht 24 Stunden vorher angekündigt hat.
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