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Urteil Mieterhöhungsverlangen durch Bezugnahme auf Mietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen durch Bezugnahme auf Mietspiegel
Leitsatz
Ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen, das unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel begründet wird, ist unwirksam, wenn das Rasterfeld, dem die Wohnung zuzuordnen ist, ein Leerfeld ist.
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