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Urteil Mieterhöhungsverlangen durch Bezugnahme auf Mietspiegel


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Leitsatz

Ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen, das unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel begründet wird, ist unwirksam, wenn das Rasterfeld, dem die Wohnung zuzuordnen ist, ein Leerfeld ist.

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