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Urteil Mangel
Schlagworte
Mangel; behördliche Genehmigung; öffentlich-rechtliches Gebrauchshindernis
Leitsatz
Zu gewerblichen Zwecken vermietete Räume sind grundsätzlich mangelhaft, wenn der Aufnahme des vertraglich vorgesehenen Ge-werbebetriebes öffentlich-rechtliche Hindernisse entgegenstehen.
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