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Urteil Maklervertrag
Schlagworte
Maklervertrag; Wohnungsvermittlung
Leitsatz
Vermittelt der Makler ein Mietverhältnis über eine objektiv zu Wohnzwecken geeignete Wohnung, ohne dabei das in § 5 der Verordnung zur Ermittlung der Entgelte für Wohnungs- und Zimmervermittlung vom 8. Oktober 1956 in der Fassung vom 3. August 1978 vorgesehene besondere Vertragsmuster zu verwenden, dann ist der Maklervertrag auch dann unwirksam, wenn die Mietvertragsparteien eine (teil)gewerbliche Nutzung der Wohnung vereinbaren.
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