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Urteil keine Verzugsschadenspauschale durch Mehrheitsbeschluß
Schlagworte
keine Verzugsschadenspauschale durch Mehrheitsbeschluß
Leitsatz
Der Wohnungseigentümergemeinschaft steht nicht die Rechtsmacht zu, durch Mehrheitsbeschluß einen Verzugszins auf Wohngeldschulden festzulegen, der den gesetzlichen Zins oder den durch den Verzug tatsächlich entstandenen Zinsschaden übersteigt (Abweichung von BayObLG NJW-RR 1988, 847 und WEZ 1987, 222).
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