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Urteil Instandhaltungsarbeiten
Schlagworte
Instandhaltungsarbeiten; Modernisierungsmaßnahmen; Leerstand; Kündigung; Strafanzeige; Fortsetzung des Mietverhältnisses
Leitsätze
1. Instandhaltungs-/Modernisierungsarbeiten, die einen zeitweisen Leerstand erfordern, rechtfertigen keine Kündigung seitens des Vermieters.
2. Eine in sachlicher Form erstattete Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter, für die ein begründeter Anlaß besteht, stellt keinen Kündigungsgrund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrags dar.
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