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Urteil (Grenzen der gerichtlichen Gebrauchsregelung)


Schlagworte

(Grenzen der gerichtlichen Gebrauchsregelung)

Leitsätze

1. Stehen nur wenige Garagen im Gemeinschaftseigentum zur Verfügung, stellt ein Eigentümerbeschluß, der eine zeitlich unbegrenzte Vermietung an einzelne Wohnungseigentümer vorsieht und die anderen auf eine Warteliste verweist, keine zureichende Gebrauchsregelung dar.

2. Durch Gerichtsbeschluß kann eine jährliche Neuverteilung nach einem Losverfahren vorgesehen werden.

3. Auch eine komplizierte Regelung der Abstellmöglichkeiten im gemeinschaftlichen Keller durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümer kann vom Gericht nicht wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung für ungültig erklärt werden.

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