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Urteil Eigenbedarfskündigung


Schlagworte

Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Tochter; Kündigungsbeschränkung; Wohnungsumwandlung; Sperrfrist; Umwandlung; Ersatzwohnraum

Leitsätze

1. Zum Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses an der Be-endigung des Mietverhältnisses gemäß § 564 Abs. 2 Ziff. 2 BGB.

2. Keine Anwendung der Sperrfrist des § 564 b Abs. 2 Ziff. 2 Satz 2 BGB, wenn Wohnungseigentum vor Abschluß des Mietvertrages mit dem von der Kündigung betroffenen Mieter begründet worden ist.

3. Die Schwierigkeit, Ersatzwohnraum zu finden, ist (derzeit) nur bei der Bemessung der Räumungsfrist zu berücksichtigen.

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