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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; mutwillig; Fortsetzung; Mietverhältnis; Härte
Leitsatz
Von einem Vermieter, der - berechtigt - wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, muß unter Umständen verlangt werden, jedenfalls für eine Übergangszeit seine bisherige Wohnung beizubehalten und der vorübergehenden Fortsetzung des Mietverhältnisses zuzustimmen, wenn der Mieter in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebt und die Wohnungsmarktsituation schlecht ist.
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