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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Kündigungserklärung; Kündigungsgrund; Familienverhältnisse
Leitsatz
Der Eigenbedarf muß im Kündigungsschreiben auch dann dargelegt werden, wenn dem Mieter die Kündigungsgründe bekannt gewesen sind.
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