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Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Rechtsmißbrauch; Mißbrauch; Interessenabwägung; Sozialklausel
Leitsatz
Die Berufung auf eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Vermieter eine - ebenso wie die gekündigte - den Eigenbedarf deckende Wohnung an Dritte weitervermietet. Im Rahmen der Interessenabwägung gemäß der Sozialklausel muß der Vermieter sich an den Mieter wenden, der von der Kündigung am wenigsten betroffen werden würde.
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