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Urteil Eigenbedarf


Schlagworte

Eigenbedarf; Pflegeperson; Ersatzwohnung; Anbietpflicht; Räumungsverlangen; mißbräuchlich

Leitsätze

Der Vermieter ist berechtigt, eine geeignete Wohnung im Haus wegen Eigenbedarfs zu kündigen, um dort eine Pflegeperson unterzubringen.

Das Räumungsverlangen ist mißbräuchlich, wenn der Vermieter es unterläßt, dem Mieter eine anderweitig freigewordene Wohnung seines Bestandes zum Tausch anzubieten.

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