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Urteil Eigenbedarf
Schlagworte
Eigenbedarf; Härte; Härtefall; Hohes Alter; schlechter Gesundheitszustand; Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit
Leitsatz
Bei Erwerb eines von alten Mietern bewohnten Grundstücks muß der Vermieter damit rechnen, daß späterem Eigenbedarf besondere Härtegründe des Mieters entgegenstehen, der deswegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit verlangen kann.
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