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Urteil Betriebskostenvereinbarung
Schlagworte
Betriebskostenvereinbarung
Leitsatz
In einem Mietvertrag muß ausdrücklich und eindeutig vereinbart sein, daß der Mieter Betriebskosten zu tragen hat; anderenfalls trägt sie der Vermieter § 546 BGB.
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